• Finanzbuchführung
  • Lohnbuchführung
  • Jahresabschlussarbeiten
  • Steuererklärungen
  • Kommunikation mit den
    Finanzbehörden
  • Prüfung von
    Steuerbescheiden
  • Wahrung Ihrer berechtigten Interessen vor den
    Finanzbehörden
  • Teilnahme an
    Außenprüfungen
  • Steuerrechtliche Beratung und Gestaltung
  • Wirtschaftliche Beratung
  • Existenzgründungs-
    beratung
  • Jahresabschlussarbeiten

    Zu den Jahresabschlussarbeiten gehört die Erstellung der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG oder die Erstellung eines Jahresabschlusses nach handels- und steuerrechtlichen Bilanzierungsvorschriften.

    Zum Jahresabschluss erstatte ich nach Ihrem Wunsch einen Erstellungsbericht. Den Umfang der Jahresabschlusserstellung stimme ich mit Ihnen zu Beginn der Arbeiten ab:

    • Erstellung ohne Prüfungshandlungen
    • Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilung
    • Erstellung mit umfassenden Prüfungshandlungen

    Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung erledige ich insbesondere nachfolgend genannte Arbeiten. Die Dokumentation meiner Berechnungen erfolgt durch die Beifügung der Ergebnisse zum Jahresabschluss oder durch Aufnahme in meine Arbeitspapiere.

    • Entwicklung des Anlagevermögens
    • Hilfeleistung bei der Ermittlung des Vorratsvermögens
    • Abstimmung der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Ermittlung von Wertberichtigungen
    • Einstellung der sonstigen Vermögensgegenstände und der sonstigen Verbindlichkeiten
    • Ermittlung der aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten
    • Dokumentation der am Abschluss-Stichtag vorhandenen flüssigen Mittel
    • Ermittlung der erforderlichen Rückstellungen
    • Berechnung der Steuerrückstellungen
    • Ermittlung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Abstimmung
    • der angefallenen Zinsaufwendungen
    • Ausübung von Bewertungs- und Ansatzwahlrechten in Abstimmung mit Ihnen
    • Ermittlung der nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abziehbaren Schuldzinsen
    • Ermittlung der privaten Kraftfahrzeugnutzung
    • Ermittlung der abziehbaren Kosten für Ihr häusliches Arbeitszimmer
    • Der von mir erstellte Jahresabschluss wird von mir grundsätzlich mit den Zahlen des Geschäftsjahres und den Zahlen des Vorjahres ausgestattet.

    Auf Ihren Wunsch hin wird der Jahresabschluss um einen Mehrjahresvergleich von bis zu fünf Jahren erweitert. Der Unternehmenserfolg, die Vermögens- und Finanzlage sowie die Bilanzstruktur können anhand von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen verdeutlicht werden.

    Grundlage für eine Erstellung Ihres Jahresabschlusses ist im Regelfall das Handelsrecht. Sofern erforderlich erstelle ich eine vom Handelsrecht abweichende Steuerbilanz.

    © Steuerbüro Wolfgang Luther | Realisiation: [MESS Media]