Wolfgang Luther - Steuerberater
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Prüfung von Steuerbescheiden
Die mir zur Prüfung übergebenen Steuerbescheide prüfe ich durch Vergleich mit der eingereichten Steuererklärung. Bei Vorauszahlungsbescheiden erfolgt eine Prüfung der Angemessenheit der Vorauszahlungen anhand der Ergebnisse der Finanzbuchführung.Falls ein auf Ihren Sachverhalt passendes Verfahren vor dem Bundesfinanzhof oder dem Bundesverfassungsgericht anhängig ist, halte ich Ihre Steuerveranlagung durch vorsorglichen Einspruch "offen".
Insbesondere bei Änderungsbescheiden erfolgte eine Überprüfung der von der Finanzbehörde angewandten abgabenrechtlichen Änderungsnorm.
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