• Finanzbuchführung
  • Lohnbuchführung
  • Jahresabschlussarbeiten
  • Steuererklärungen
  • Kommunikation mit den
    Finanzbehörden
  • Prüfung von
    Steuerbescheiden
  • Wahrung Ihrer berechtigten Interessen vor den
    Finanzbehörden
  • Teilnahme an
    Außenprüfungen
  • Steuerrechtliche Beratung und Gestaltung
  • Wirtschaftliche Beratung
  • Existenzgründungs-
    beratung
  • Prüfung von Steuerbescheiden

    Die mir zur Prüfung übergebenen Steuerbescheide prüfe ich durch Vergleich mit der eingereichten Steuererklärung. Bei Vorauszahlungsbescheiden erfolgt eine Prüfung der Angemessenheit der Vorauszahlungen anhand der Ergebnisse der Finanzbuchführung.

    Falls ein auf Ihren Sachverhalt passendes Verfahren vor dem Bundesfinanzhof oder dem Bundesverfassungsgericht anhängig ist, halte ich Ihre Steuerveranlagung durch vorsorglichen Einspruch "offen".

    Insbesondere bei Änderungsbescheiden erfolgte eine Überprüfung der von der Finanzbehörde angewandten abgabenrechtlichen Änderungsnorm.

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