Wolfgang Luther - Steuerberater
Finanzbehörden
Steuerbescheiden
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Außenprüfungen
beratung
Wahrung Ihrer berechtigten Interessen vor den Finanzbehörden
Diese kann zum einen durch Stellung bestimmter Anträge erfolgen:- Antrag auf Stundung
- Antrag auf Anpassung von Vorauszahlungen
- Antrag auf abweichende Steuerfestsetzung
- Antrag auf Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis
- Antrag auf Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids
- Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Falls der Einspruch bei der Finanzbehörde keinen Erfolg hat, kann ich nach Abstimmung mit Ihnen eine Klage beim zuständigen Finanzgericht anbringen. Vor dem Bundesfinanzhof als Revisionsinstanz ist Ihre Vertretung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt gesetzlich vorgeschrieben.
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