• Finanzbuchführung
  • Lohnbuchführung
  • Jahresabschlussarbeiten
  • Steuererklärungen
  • Kommunikation mit den
    Finanzbehörden
  • Prüfung von
    Steuerbescheiden
  • Wahrung Ihrer berechtigten Interessen vor den
    Finanzbehörden
  • Teilnahme an
    Außenprüfungen
  • Steuerrechtliche Beratung und Gestaltung
  • Wirtschaftliche Beratung
  • Existenzgründungs-
    beratung
  • Wahrung Ihrer berechtigten Interessen vor den Finanzbehörden

    Diese kann zum einen durch Stellung bestimmter Anträge erfolgen: Zum anderen kann ein Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid erforderlich sein. Den erforderlichen Einspruch lege ich für Sie unter Beachtung der Einspruchsfrist und der übrigen gesetzlichen Vorschriften ein.

    Falls der Einspruch bei der Finanzbehörde keinen Erfolg hat, kann ich nach Abstimmung mit Ihnen eine Klage beim zuständigen Finanzgericht anbringen. Vor dem Bundesfinanzhof als Revisionsinstanz ist Ihre Vertretung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt gesetzlich vorgeschrieben.

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